Allgemeine Geschäftsbedingungen

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RECHTSHINWEIS:

§1 VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Der Vertragspartner von iad („Kunde“) ist verpflichtet, alle im Rahmen eines Maklervertrags von iad erhaltenen Informationen und Unterlagen inkl. Objektnachweise vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von iad an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das von iad nachgewiesene Objekt, so schuldet der Kunde die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst abgeschlossen hätte. 

§2 BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN

An den Kunden durch uns weitergeleitete Angaben und Informationen zu Objekten liegen die uns erteilten Auskünfte des Veräußerers bzw. Vermieters zugrunde. iad hat diese Angaben nicht geprüft. Vielmehr obliegt die Prüfung der Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Angaben allein dem Kunden.

§3 MAKLERPROVISION

Der Provisionsanspruch von iad entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages, sofern eine Provision vereinbart wurde und nicht zu gesetzlichen Vorgaben in Widerspruch steht. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) wirksam zustande gekommen ist. Handelt es sich bei dem Hauptvertrag um einen Mietvertrag, so ist eine Provision von Seiten des Wohnungssuchenden nur zu leisten, wenn iad ausschließlich wegen des Auftrages des Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot einholt und eine Provisionspflicht zuvor vereinbart wurde. Ist der Auftrag jedoch vom Vermieter ausgegangen bzw. von diesem ebenfalls gestellt, so kann iad nur von diesem eine Provision einfordern, sofern entsprechend vorher vereinbart.

Sie ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Kunden an iad zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Kunden richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision bzw. den Vorgaben des § 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Begrenzung auf zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzl. Umsatzsteuer), soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.

§4 RÜCKFRAGEKLAUSEL

Der Kunde ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners iad rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch die Tätigkeit von iad veranlasst worden ist. Verletzt der Kunde diese Pflicht, so kann er iad nicht entgegenhalten, er habe von der Maklertätigkeit nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.

§5 DOPPELTÄTIGKEIT

iad ist berechtigt, im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen, die auf einen Kaufvertragsabschluss abzielen, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Sollte sich eine Doppeltätigkeit anbahnen, wird der Kunde durch iad hierauf gesondert vor Abschluss des jeweiligen Maklervertrages hingewiesen. iad wird niemals gleichzeitig als sogenannter Vermittlungsmakler für beide Seiten tätig.

Handelt es sich bei dem Hauptvertrag um einen Kaufvertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus i.S.v. § 656c BGB und bei dem Käufer um einen Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, wird der Provisionsanspruch gegen den Käufer frühestens mit Zahlung der Provision des Verkäufers und entsprechendem Nachweis fällig. Handelt es sich bei dem Auftrag zudem um ein Miet- bzw. Vermietungsgesuch, ist eine Doppeltätigkeit diesbezüglich von vornherein ganz ausgeschlossen. Jede Doppeltätigkeit verpflichtet iad zu strenger Unparteilichkeit.

§6 FOLGEGESCHÄFT

iad hat auch bei Folgegeschäften einen Provisionsanspruch, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

§7 DATENSCHUTZ

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass iad zur Erfüllung seiner Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. Erfolgt eine Werbe- und Marketingmaßnahme auf einer Social Media Plattform, z.B. Facebook und Instagram, so werden die Nutzungsbedingungen dieser Internetseiten vom Kunden verbindlich anerkannt.

§8 HAFTUNG

Die Haftung von iad im Rahmen dieses Vertrags ist für sämtliche Schäden ausgeschlossen, es sei denn, der jeweilige Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (das sind Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf) durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von iad.

Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von iad auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Haftung wegen schuldhafter Verletzungen des Lebens, des Körpers sowie der Gesundheit, nicht im Falle der Haftung wegen Nichterfüllung einer Garantie, nicht im Falle der Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels und auch nicht im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§9 RECHTSWAHL/GERICHTSSTAND

Internationaler Gerichtsstand ist Deutschland. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für beide Teile Frankfurt am Main, wobei es iad vorbehalten bleibt, Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Es gilt deutsches Recht.

§10 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der AGB im Übrigen. Die jeweils unwirksamen Regelungen werden die Parteien durch eine gültige Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Regelungsgehalt der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer planwidrigen Regelungslücke.

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